Migration nach ALKIS

Detaillierte Hintergrundinformationen

Der „Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)“, die der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren zugeordnet ist , obliegt die Koordination des Amtlichen deutschen Vermessungswesens , während die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Bundesländer die Aufgabe haben, raumbezogene Basisdaten (Geobasisdaten) für Verwaltung, Wirtschaft und private Nutzer zu liefern (zunehmend in digitaler Form) .

„Auf Grund der Zuständigkeit der deutschen Bundesländer für das nationale amtliche Vermessungswesen im Kontext mit der föderalen Staatsstruktur definieren Landesgesetze die hier zu erfüllenden Aufgaben“ . Um auf diesem Gebiet eine weitgehende Harmonisierung und Einheitlichkeit zu erreichen, fortzuentwickeln und zu bewahren, müssen die Vermessungs- und Katasterbehörden aller Länder ihre Datenbestände auf die von der AdV definierten Standards umstellen. Die derzeit bereitgestellten Geobasisdatenbestände AFIS®, ALKIS® und ATKIS® (s. auch: „6) Definitionen“!) werden dann zu einem Grunddatenbestand der Geodaten des amtlichen Vermessungswesens zusammengeführt (zu dem sogenannten AAA-Datenmodell), um damit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Grunddatenbestandes gewährleisten zu können. Unter der Überschrift „Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens“ werden dabei die AdV-Projekte AFIS®, ALKIS® und ATKIS® mit ihren länderübergreifend festgelegten Eigenschaften in durchgängiger Form gemeinsam beschrieben und miteinander in Beziehung gebracht.

„Die Inhalte, Strukturen und Herstellungsvorschriften der Produkte des AAA®-Referenzmodells (Produkte: das sind AFIS®, ALKIS® und ATKIS®) werden durch entsprechende Objektartenkataloge (OK) und Signaturenkataloge (SK) definiert. Diese umfassen:

Lagebezugswechsel

„Mit dem Ziel, eine einheitliche europäische Geodatenbasis bzw. Geodateninfrastruktur (GDI) zu schaffen, werden darüber hinaus die Vermessungsverwaltungen und alle GIS-Anwender in allen Bundesländern ihre Datenbestände [Anmerkung der DW-Informationssysteme GmbH: im Zuge der Umstellung auf das AAA-Datenmodell] von den bisher in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich verwendeten Gauß-Krüger-Koordinaten auf das modernere UTM- / ETRS89-System (Universale Transversale Mercatorprojektion / Europäisches Terrestrisches ReferenzSystem aus dem Jahr 1989) umstellen müssen.

Grund für diese Änderungen ist die EU-Richtlinie „Infrastructure for Spatial Information in Europe“ (INSPIRE), die seit Mai 2007 die Vereinheitlichung der von den EU-Mitgliedern verwendeten unterschiedlichen Koordinatensystemen zwingend erforderlich macht. [Anmerkung der DW-Informationssysteme GmbH: Die Motivation zur Einführung des UTM-Koordinatensystems in Deutschland lag dabei also in der europaweiten Vereinheitlichung der Koordinatensysteme.] Die INSPIRE Richtlinie wird in Deutschland momentan durch ein neues Geodatenzugangsgesetz in Landesrecht umgesetzt, wodurch Behörden auf allen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) zu deren Beachtung verpflichtet sind.

Die Umrechnung von Gauß-Krüger-Koordinaten nach UTM-Koordinaten in Deutschland ist keine lineare Transformation. Sie erfordert zusätzlich Datumsübergänge von den in den Bundesländern konkurrierenden Bezugssystemen DHDN, S42/83, RD83 und PD83 oder das neuere DHDN90 in das Bezugssystem ETRS89.
Die „Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder“ (AdV) hat [für den Bereich der Topographie] den genauen Ansatz BeTA2007 „Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS®“ entwickelt und den zuständigen Vermessungsbehörden als NTv2-Datei zur Verfügung gestellt.

NTv2 bedeutet „National Transformation Version 2“. Bei diesem Ansatz erfolgt der im Rahmen der Transformation notwendige Datumsübergang nach ETRS89 mit Hilfe von sogenannten Shiftwerten [Anmerkungen der DW-Informationssysteme GmbH: das sind Punkte, die von der Lage her in beiden Systemen identisch sind und bei der Umrechnung in das neue Koordinatensystem als Stützpunkte dienen], die in einem regelmäßigen Gitter für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über Ländergrenzen hinweg mit hoher Genauigkeit ermittelt worden sind.“

Sowohl für den Bereich der Topographie (ATKIS®) als auch für die Bereiche des Liegenschaftskatasters (ALKIS®) und des Raumbezuges (AFIS®) muss jedes Bundesland und jede Katasterbehörde sowie jede andere Stelle, die Fachdatenbestände besitzen, mit unterschiedlichen Umrechnungsalgorithmen agieren, um Gauß-Krüger-Koordinaten in das UTM-System überführen zu können. Zu diesem Zweck stellt jedes Bundesland allen Stellen, die Fachdatenbestände besitzen, welche innerhalb der jeweiligen Landesfläche georeferenziert sind, Programme zur Transformation (sogenannte Migrationstools) von Vektor- und Rasterdatenbeständen zur Verfügung. Der Einsatz dieser Transformationsprogramme/Migrationstools, die man beim jeweils zuständigen Katasteramt kostenlos bekommen kann, ist an die jeweiligen Zeitpunkte geknüpft, zu denen die Katasterbehörden ihre Stützpunktfelder freigeben .