Download & Datenschutzerklärung & Lizenzvertrag
1. Dieser Lizenzvertrag wird zwischen Ihnen als Lizenznehmer (im folgenden LN genannt) und der DW-Informationssysteme GmbH (im folgenden LG genannt) geschlossen. Die Bestimmungen des Lizenzvertrages gelten, insofern mit dem LG keine anderweitigen Verträge über die Nutzung der Software (z.B. BVB-Verträge) explizit abgeschlossen wurden. Einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch dann, wenn die anderweitigen Verträge keine Vereinbarungen über einzelne, in diesem Lizenzvertrag enthaltene Regelungen beinhalten.
2. Softwaredownload über die Webseite
5. Verantwortlicher/Datenschutzbeauftragter:
10. Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern:
Chrome Browser: https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=de
Internet Explorer: https://support.microsoft.com/de-de/help/17442/windows-internet-explorer-delete-manage-cookies
Mozilla Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen
Safari: https://support.apple.com/de-de/guide/safari/manage-cookies-and-website-data-sfri11471/mac
12. Technisch notwendige Cookies: Soweit nachstehend in der Datenschutzerklärung keine anderen Angaben gemacht werden setzen wir nur diese technisch notwendigen Cookies zu dem Zweck ein, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Des Weiteren ermöglichen Cookies unseren Systemen, Ihren Browser auch nach einem Seitenwechsel zu erkennen und Ihnen Services anzubieten. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus unserem überwiegenden berechtigten Interesse an der Gewährleistung der optimalen Funktionalität der Website sowie einer nutzerfreundlichen und effektiven Gestaltung unseres Angebots. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit dieser auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhenden Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten zu widersprechen.
13. Betroffenenrechte und Speicherdauer :
Dauer der Speicherung nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten zunächst für die Dauer der Gewährleistungsfrist, danach unter Berücksichtigung gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
14. Indem der LN den Lizenbedingungen zustimmt oder die Software installiert, kopiert oder anderweitig benutzt, stimmt er den nachfolgenden Bestimmungen des Lizenzvertrages zu und erklärt sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.
15. Die Software wird sowohl durch das Urheberrecht und internationale Urheberechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.
16. Die Software wird dem LN nicht verkauft, sondern lizensiert. Der LN erwirbt damit ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet, sofern dem LN nicht aufgrund von Verstößen gegen diesen Lizenzvertrag oder anderen gesetzlichen Bestimmungen das Nutzungsrecht durch den LG entzogen wird.
17. Hat der LN eine Einzellizenz erworben, dürfen die einzelnen Programme jeweils nur auf einem Computer installiert und genutzt werden. Hat der LN eine Mehrplatzlizenz erworben, dürfen die Programme auf dem PC-Netz installiert werden und von einer uneingeschränkten Zahl von Benutzern angewendet werden. Hat der LN eine Mehrfachlizenz erworben, ist er berechtigt, die Programme auf mehreren Computern auch an unterschiedlichen Orten (z.B. unterschiedlichen, rechtlich nicht selbständigen Niederlassungen) zu installieren. Der LN ist in diesem Fall aber verpflichtet, dem LG alle Installationsorte, sofern sie örtlich getrennt sind, schriftlich bekanntzugeben.
18. Der LN ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Archivierungs- bzw. Datensicherungszwecken anzufertigen.
19. Der LN ist nicht berechtigt, eine Kopie der Software an Dritte weiterzugeben, die Software zu vermieten oder zu verleasen oder sonst zugänglich zu machen.
20. Der LN ist nicht berechtigt, ältere Versionen der Software an Dritte weiterzugeben, insofern er neuere Versionen der gleichen Software nutzt.
21. Der LN ist berechtigt, seine Nutzungsrechte an Dritte dauerhaft zu übertragen. Diese Übertragung bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung des LG. Voraussetzung für eine solche Übertragung ist, dass der LG keine Kopie der Software zurückhält, alle Komponenten der Software (Handbücher, sonstige schriftliche Unterlagen etc.) überträgt und der Empfänger der Übertragung den Lizenzvereinbarungen zustimmt. Sofern die Software ein Update ist, müssen auch alle vorhergehenden Versionen der Software vollständig übertragen oder vollständig vernichtet werden.
22. Das Eigentum und das Urheberrecht an der Software einschließlich aller Begleitprodukte (Handbücher etc.) liegen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, bei DW-Informationssysteme. Die Software und alle Begleitprodukte sind entsprechend durch das Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Mit Ausnahme einer Kopie zu Sicherungs- bzw. Archivierungszwecken dürfen weder die Software noch die Begleitprodukte ohne schriftliche Zustimmung des LG kopiert werden.
23. Der LN ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder in irgendeiner Weise zu verändern, sofern das anwendbare Recht oder gesonderte Vereinbarungen mit dem LG dies nicht ausdrücklich vorsehen.
24. Der LG garantiert für den Zeitraum von sechs Monaten ab Empfangsdatum, dass die Software im Wesentlichen gemäß der begleitenden Benutzerdokumentation arbeitet. Diese Garantie wird vom LG als Hersteller des Produktes übernommen; etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen den Lieferanten/Vertriebspartner, von dem der LN das Produkt bezogen hat, werden hiervon nicht berührt.
25. Die gesamte Haftung des LG und damit der alleinige Anspruch des LN besteht, nach Wahl des LG, entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung. Die Beseitigung von Fehlern, d.h. Abweichungen von der in der Benutzerdokumentation festgelegten Programmspezifikation und -funktionalität, erfolgt durch Lieferung einer neuen Programmversion. Voraussetzung dafür ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der jeweils letzten Programmversion auftritt. Der LN stellt dem LG alle zur Beseitigung des Fehlers benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Alle dem LG zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten oder Informationen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LN nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es handelt sich um allgemeine technische Daten, die die Konfiguration des Rechnersystems beschreiben und die zur Klärung technischer Sachverhalte an Dritte weitergegeben werden müssen.
26. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Produkte des LG. Fehler, die durch unsachgemäße Installationen, durch Konfigurationen des Rechnersystems, durch Betriebssysteme, durch den Verbund mit anderen Softwareprodukten oder durch allgemeine technische Mängel hervorgerufen wurden, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen. Der LG behält sich das Recht vor, die Beseitigung solcher Fehler kostenpflichtig zu machen, es sei denn, diese Leistungen sind durch einen entsprechenden Support- und Pflegevertrag abgedeckt.
27. Die Gewährleistung umfasst in keinem Fall die Beratung über den geeigneten Einsatz oder die Verwendung der Software. Sie umfasst auch nicht die Beratung über die Unterstützung für die Systematik der Datenverwaltung oder die Beseitigung von Fehlern oder Unzulänglichkeiten, die aus unsachgemäßer oder fehlerhafter Anwendung entstanden sind.
28. Soweit es das anwendbare Recht zulässt, schließt der LG ferner jede weitere Gewährleistung der Handelbarkeit und der Eignung für einen besonderen Zweck aus.
29. Soweit es das anwendbare Recht zulässt, sind weder der LG noch die Lieferanten/Vertriebspartner für irgendwelche Schäden (einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder anderen finanziellen Einbußen) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unmöglichkeit, diese Software zu nutzen, entstehen, selbst wenn der LG von einem solchen Schaden unterrichtet worden ist. In jedem Fall ist die Haftung des LG auf den Betrag begrenzt, den der LN für die Lizensierung tatsächlich bezahlt hat. "Soweit im Rahmen dieses Lizenzvertrags ein Haftungsausschluss vereinbart ist, gilt dieser nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der LG oder sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LG oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit im Rahmen dieses Lizenzvertrages ein Haftungsausschluss vereinbart ist, gilt dies ferner nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. In diesem Fall ist die Haftung des LG aber auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der LN vertrauen darf.
30. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Werden einzelne Bestandteile dieses Lizenzvertrages unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
31. Der LG kann die Rechte und Pflichten, die ihm aus diesem Vertrag entstehen, ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, es sei denn, dass der LN innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht.
32. Ungeachtet anderer Rechte ist der LG berechtigt, den Lizenzvertrag jederzeit ohne Fristen zu kündigen, wenn der LN gegen Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen hat. In diesem Fall ist der LN verpflichtet, die Software zu deinstallieren und alle Kopien der Software einschließlich der Dokumentationen zu vernichten. Die weitere rechtliche Verfolgung von Verstößen gegen diesen Lizenzvertrag behält sich der LG ausdrücklich vor.
33. Gerichtsstand ist Schwerte.
34. letzte Aktualisierung: 11.01.2021